Betreuungsverfügung, Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung
Was passiert, wenn Sie selbst keine Entscheidungen mehr treffen können?
In diesem informativen Vortrag erfahren Sie, wie Sie mit einer Betreuungsverfügung, Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung frühzeitig vorsorgen können.
Jeder Mensch kann in die Lage kommen, dass er seine persönlichen oder finanziellen Angelegenheiten aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr allein regeln kann. Auch nahe Angehörige wie Eltern, Ehegatten oder Kinder können nicht ohne weiteres stellvertretend für eine erwachsene Person handeln. Im Ernstfall bestellt das Amtsgericht nach den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches einen rechtlichen Betreuer.
Der Vortrag informiert über Möglichkeiten, wie man für diesen Fall Vorsorge treffen oder die Betreuung durch entsprechende Vollmacht an eine Vertrauensperson vermeiden kann. Zudem wird erklärt, wie Sie durch Ihr ehrenamtliches Engagement die Betreuung für hilfsbedürftige Menschen in Ihrem Umfeld oder Ihrer Pfarrgemeinde übernehmen können und dabei vom Betreuungsverein unterstützt werden.
Zeit: Donnerstag, 13.03.2025, 20.00 Uhr
Ort: Pfarrsaal im Pfarrheim Hl. Geist, Parkstraße 11 A in Pullach
Wir freuen uns auf Ihr Kommen!
Der Eintritt ist frei!